StaplerkurseZIVILTECHNIKERInnen

ZiviltechnikerInnen sind staatlich befugte und beeidete natürliche Personen, die auf technischem, naturwissenschaftlichem oder montanistischem Fachgebiet auf Grund einer vom Minister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind.

Sie werden unterschieden in:

• ArchitektInnen und
• ZivilingenieurInnen / IngenieurkonsulentInnen

Auf ihrem Fachgebiet umfasst die ZT-Berechtigung:

• Planung und Beratung
• Prüfung und Überwachung
• Koordination
• Messungen
• Parteienvertretung
• Gutachten und Sachverständigentätigkeit (öffentliche Urkundenpersonen*)

* von ZT ausgestellte Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in der selben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären. Sie müssen mit dem ZT-Siegel versehen sein.

ZiviltechnikerInnen übernehmen oftmals die wichtige Aufgabe, eine Brücke zwischen öffentlichen Schutzzielen (Gesetze, Verordnungen, Normen, ..) und den Interessen der Privatwirtschaft (wirtschaftliche und technische Machbarkeit) zu schlagen.