Unser Tätigkeitsfeld:
- Prüfung der Beschaffenheit von älteren Arbeitsmitteln ohne CE-Kennzeichnung hinsichtlich ihrer Erfüllung der Bestimmungen des 4. Abschnitts der AM-VO und somit hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit
- Durchführung von Risikoanalysen für Maschinen und Erstellen eines Maßnahmenkatalogs zur Risikominimierung
- Klärung von Maschinenschäden
- Klärung von Arbeitsunfällen durch Maschinen
- Klärung von Verkehrsunfällen
- etc.
Unsere Kunden:
- Privatpersonen und Firmen
- Versicherungsgesellschaften
- Gerichte
Hier noch die Fachgebiete als Gerichts-SV:
17.01 | Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse |
60.25 | Sonstige Maschinen, Anlagen |
60.38 | Krane, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte, bewegliche Regalsysteme |