Unser Tätigkeitsfeld:

  • Prüfung der Beschaffenheit von älteren Arbeitsmitteln ohne CE-Kennzeichnung hinsichtlich ihrer Erfüllung der Bestimmungen des 4. Abschnitts der AM-VO und somit hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit
  • Durchführung von Risikoanalysen für Maschinen und Erstellen eines Maßnahmenkatalogs zur Risikominimierung
  • Klärung von Maschinenschäden
  • Klärung von Arbeitsunfällen durch Maschinen
  • Klärung von Verkehrsunfällen
  • etc.

Unsere Kunden:

  • Privatpersonen und Firmen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Gerichte

Hier noch die Fachgebiete als Gerichts-SV:

17.01 Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse
60.25 Sonstige Maschinen, Anlagen
60.38 Krane, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte, bewegliche Regalsysteme

Anfragen


ZT-Büro Riediger
0316/844457
office@riediger.at