Bitte beachten Sie, dass wir diese Dienstleistung ausschließlich für das Bundesland Steiermark und Fahrzeuge der Klasse M1 anbieten können.
WAS IST ZUR BEGUTACHTUNG MITZUBRINGEN?
• Fahrzeug mit den zu genehmigenden Änderungen (sämtliche Teile müssen montiert sein)
• Typenschein oder Datenblattauszug (bei fremdfinanzierten Fahrzeugen von der Bank anfordern)
• Teilegutachten, ABE’s
bei Fahrzeugtieferlegungen zusätzlich:
• Bestätigung der Kontrolle und Einstellung
• der Fahrwerksgeometrie
• der Scheinwerfereinstellung
Die Bestätigung muss von einer Fachwerkstatt oder einem Autofahrerclub stammen.
Anfragen
ZT-Büro Riediger
0316/844457
office@riediger.at
WIE ARBEITEN WIR?
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Werkstätten in den steirischen Bezirken sowie dem ÖAMTC Steiermark kann eine Begutachtung in der Nähe der Kunden durchgeführt werden. Ein effizienter Terminplan gewährleistet kurze Wartezeiten. Die relevanten Genehmigungsdaten werden erfasst und ein Gutachten zusammen mit Kontrollblättern mithilfe eines Datenbankprogramms erstellt. Anschließend werden sie auf einen zentralen Datenserver über das Internet übertragen. Dort haben die Behörden und die Exekutive Zugriff auf die Genehmigungsdaten.
Inzwischen wurden durch unser Büro in enger Zusammenarbeit mit den Behörden Änderungen an mehreren hundert Fahrzeugen typisiert.
Durch diesen Dienstleistungsbereich gewährleisten wir, dass die Verkehrssicherheit durch optimale technische Voraussetzungen der Fahrzeuge unterstützt wird. Unsere Kunden erhalten außerdem die Gewissheit, dass sie mit einem KFZ unterwegs sind, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.